Reisekostenabrechnung online

Um eine Reisekostenabrechnung vorzunehmen, müssen einige Punkte beachtet werden. Es gibt Tabellen um die Beträge für die Pauschalen des Verpflegungsmehraufwandes abzulesen. Die Hilfstabellen und aktuellen Pauschalen können natürlich auch als Reisekostenabrechnung online abgerufen werden.

Reisekostenabrechnung für das In-/Ausland anfordern

reisekostenformular Hier können Sie unsere Reisekostenformulare für das Inland und Ausland anfordern. Es werden alle Eventualitäten berücksichtigt. Fordern Sie einfach den Downloadlink per E-Mail an, laden Sie die Formulare herunter. Sie können dann Ihre Eingaben direkt im Formular vornehmen, speichern und ausdrucken. Lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter ist erforderlich.








Reisekostenabrechnung: Formulare, Bücher, Experten

Formulare und Unterlagen zur Information und Reisekostenabrechnung können beim Steuerberater erfragt werden und natürlich gibt es zur Handhabung der Reisekostenabrechnung auch Fachlektüre. Zusätzlich findet man im Internet auch Tools zur Reisekostenabrechnung online.

Wer regelmäßig auf Dienstreise unterwegs ist, wird auch nicht ohne entsprechende Hilfs-Listen und Formulare zur Reiskostenabrechnung auskommen. Denn gerade bei der Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand sind je nach Land und Abwesenheit die anzurechnenden Beträge sehr unterschiedlich. Daher sind auch Tabellen und Listen mit den genannten Pauschalen immer aktuell online als Reisekostenabrechnungs-Tool abrufbar.

Reisekostenabrechnung: Darauf sollten Sie achten!

Eine Reisekostenabrechnung online mit Hilfestellung oder auch anhand von Formularen ist für den Dienstreisenden oftmals aufwendig und lästig. Für Menschen, die nur selten auf einer Dienstreise unterwegs sind, kann die Reisekostenabrechnung zusätzlich auch noch sehr kompliziert werden und einige Herausforderungen bereit halten.

Bei der Aufstellung und Abrechnung ist zu beachten, dass für die erfolgten Ausgaben auch in der Regel ein Beleg, in Form einer Rechnung oder Quittung, vorliegen muss. Für die Abrechnung bieten viele Arbeitgeber zur Erleichterung Reisekostenabrechnung Formulare und Musterabrechnungen an.

Rechnet ein Mitarbeiter z.B. die Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand ab und reicht aber zusätzlich auch eine Bewirtungsquittung ein (z.B. Hotelübernachtung inkl. Frühstück) so muss dieser Wert der Bewirtungsquittung (in diesem Fall für das Frühstück) gegengerechnet werden.

Bei der Reisekostenabrechnung können die Dienstreisenden auch oft entscheiden, ob sie lieber die Pauschale nutzen möchten für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtung oder ob die Quittungen und Rechnungen eingereicht und gegengerechnet werden sollen. Was in welchem Fall sinnvoller und rentabler ist, zeigt oft erst ein Rechenbeispiel.

Für die gefahrenen Kilometer hat der Dienstreisende die Möglichkeit, eine Kilometerpauschale zu berechnen. Diese liegt mit einem eigenen PKW in Deutschland bei 0,30 Euro pro Kilometer. Um die gefahrenen Kilometer nachzuweisen empfiehlt sich z.B. ein Fahrtenbuch. Als Hilfestellung zur Errechnung der Kilometer werden entweder die Kilometer vom PKW-Tacho ins Fahrtenbuch, direkt nach der Dienstfahrt, übertragen oder aber die Kilometer können z.B. mit einer virtuellen Landkarte online errechnet werden. Solche Hilfstools zur Reisekostenabrechnung online sind z.B. Google Map oder ein ähnliches Programm.

Sogar Kundengeschenke können in der Reisekostenabrechnung berücksichtigt werden. Doch Achtung, denn auch hier sind Höchstbeträge zu beachten.

 

Reisekostenabrechnung: Was darf abgerechnet werden?

 Ob offline oder online Reisekostenabrechnung, klar ist, dass viele Aufwendungen, die auf einer Dienstreise entstehen auch ab- und angesetzt werden können. Dazu zählen folgende Kosten und Auslagen:

  • Fahrtkosten (ob mit dem eigenen PKW, Mietwagen, Bahnfahrt, Flug etc.)
  • Bewirtungskosten (Geschäftsessen, Frühstück etc. – und auch eine Pauschale kann angegeben* werden)
  • Übernachtungskosten (Hotel, Pension, Ferienwohnung etc. – und auch eine Pauschale* kann angegeben werden)
  • Zusatzkosten (Parken, Telefon, Internet, Kreditkartengebühren, Reservierungsgebühren, Kundengeschenke etc.)

*Die Höhe der Pauschalen zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes oder auch der Übernachtung sind gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind unterschiedlich hoch und vom jeweiligen Reiseland und der Reisedauer abhängig. Diese Pauschalen können aus Tabellen und Hilfslisten für die Reisekostenabrechnung online und offline entnommen werden.

 

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