Reisekostenabrechnung Muster

Wer auf Dienstreise unterwegs ist, hat die Möglichkeit, die entstandenen Kosten während einer Dienstreise, später mit der Reisekostenabrechnung anzugeben und erstattet zu bekommen.

Bei der Reisekostenabrechnung müssen einige Punkte beachtet werden. Um den Vorgang zu erleichtern werden im Internet, vom Arbeitgeber oder auch vom Steuerberater Reisekostenabrechnung Muster angeboten.

Reisekostenabrechnung für das In-/Ausland anfordern

reisekostenformular Hier können Sie unsere Reisekostenformulare für das Inland und Ausland anfordern. Es werden alle Eventualitäten berücksichtigt. Fordern Sie einfach den Downloadlink per E-Mail an, laden Sie die Formulare herunter. Sie können dann Ihre Eingaben direkt im Formular vornehmen, speichern und ausdrucken. Lediglich die Anmeldung an unserem Newsletter ist erforderlich.








Reiskostenabrechnung Muster – Kilometerpauschale

Wer mit dem eigenen PKW eine Dienstreise antritt, kann hier eine Kilometerpauschale auf der Reisekostenabrechnung angeben. Diese Kilometerpauschale beträgt in Deutschland 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. In Österreich liegt die Kilometerpauschal etwas höher. Sogar Fahrten mit dem Motorrad oder Fahrrad können gegengerechnet werden, doch Achtung: hier gelten geringere Aberchnungspauschalen.

Nachfolgend eine Muster-Reisekostenabrechnung für die Berechnung der gefahrenen Kilometer:

  • Firmensitz in Hamburg – Mitarbeiter A startet die Dienstfahrt – nach Göttigen = zurückgelegte Kilometer: 265
  • Mitarbeiter A fährt vom Kunden (in Göttingen) direkt nach Hause (Vorort Hamburg) = zurückgelegte Kilometer: 244
  • Gesamte zurückgelegte Kilometer = 509 x 0,30 Euro = 152,70 Euro

Reisekostenabrechnung Muster – Verpflegungsmehraufwand

Wer auf Dienstreiste unterwegs ist, dem entsteht in der Regel auch ein Mehraufwand für die Verpflegung. Auch dafür sieht die Reisekostenabrechnung eine Pauschale vor. Der Verpflegungsmehraufwand errechnet sich nach der Dauer der Abwesenheit und variiert auch nach dem Reiseland.

So kann ein Verpflegungsmehraufwand in der Reisekostenabrechnung ab einer Abwesenheit von mindestens acht Stunden berücksichtig werden. Ab einer Abwesenheit von über 24 Stunden erhöht sich der Mehraufwand entsprechend.

Abwesenheit mindestens 8 Std.Abwesenheit aber weniger als 24 Std.- z.B. für den Tag der An- und Abreise während einer Dienstreise Abwesenheit ab 24 Stunden- z.B. im Rahmen einer Dienstreise mit Übernachtung
 14 Euro   28 Euro 

Nachfolgend eine Muster-Reisekostenabrechnung für eine Dienstreise mit einer Gesamtdauer von drei Tagen – in Deutschland:

  • Mitarbeiter A startet seine Dienstreise an einem Mittwoch um 8 Uhr (für diesen Tag dürfen 14 Euro angerechnet werden).
  • Mitarbeiter A übernachtet während seiner Dienstreise am Zielort von Mittwoch auf Donnerstag (für diesen Tag dürfen 28 Euro angerechnet werden).
  • Mitarbeiter A reist am Donnerstag zurück und trifft gegen 18 Uhr zu Hause ein (für diesen Tag dürfen 14 Euro angerechnet werden).
  • Gesamtsumme Verpflegungsmehraufwand = 56 Euro

Zu beachten ist, dass wenn der Arbeitgeber z.B. die Kosten für ein Frühstück im Hotel übernimmt, dann muß die Pauschale entsprechend gekürzt werden.

Zu beachten ist auch, für einen Aufenthalt im Ausland erhöhen sich die Pauschalen.

Und auch für die Übernachtung gelten Reisekostenabrechnung-Muster-Pauschalen. In der Regel kann der Dienstreisende entscheiden, ob er die tatsächlichen Übernachtungskosten, durch Vorlage einer Rechnung, abrechnen möchte oder ob auf eine Pauschale zurückgegriffen wird.

 

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